Ausbildung absetzbar
MÜNCHEN – Die erstmalige Berufsausbildung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes in voller Höhe von der Steuer absetzbar. (Az.: VI R 33/01).
Ausbildung absetzbar
MÜNCHEN – Die erstmalige Berufsausbildung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes in voller Höhe von der Steuer absetzbar. (Az.: VI R 33/01).