Die Top-Themen des Tages ›
Berliner Gerichtsurteil Familie auf Pilger-Reise nach Mekka – Jobcenter holt sich Geld zurück!
Bluttat in Treptow-Köpenick Mann ersticht Mitbewohner!
Cannabis-Handel boomt Auf Polizei-Streife im Drogen-Görli
Depot für DDR-Museum Honeckers Schrankwand zieht nach Marzahn um
Auf Landstraße in Buch Opel prallt bei Überholmanöver gegen Baum – Frau in Lebensgefahr!
Dicke Straf- und Migrationsakte 18 Jahre, Intensivtäter und Drogenboss – trotzdem darf er bleiben
Vor allem für Familien 321 neue Wohnungen in Karlshorst
Täter kamen auf E-Scootern Erneut gehen Autos vor Gefängnissen in Flammen auf!
Seit Montag vermisst Er lief ohne Schuhe in den Wald – Suche nach Arian (6) mit Ballons
Angesichts eines gravierenden Personalmangels schlagen die landeseigenen Kita-Betriebe Alarm. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi fordern sie vom Land Berlin Tarifverhandlungen über einen höheren Betreuungsschlüssel. „Mittlerweile kann selbst die Betreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet werden“, sagte Anne Lembcke, pädagogische Fachkraft in einem der Eigenbetriebe, am Donnerstag in Berlin. „Notschließungen gehören zum Alltag, wir können den Eltern kein verlässlicher Partner mehr sein und den Kindern auch nicht.“
Auch heute stehen wieder Dutzende Kunst-Fans vor der Alten Nationalgalerie in der Warteschlange, das Interesse an der Ausstellung „Caspar David Friedrich. Unendliche Landschaften“ ist riesig. Die erste große Schau feiert den 250. Geburtstag des großen Romantikers.
Die erste tierärztliche Untersuchung gab jetzt nicht nur das Gewicht der kleinen Tiger preis und bescheinigte den Zwillingen einen ausgezeichneten Gesundheitszustand, sondern enthüllte auch das Geschlecht der Jungtiere: Es sind zwei männliche Tiger.
Eine Berliner Familie hat sich erfolglos dagegen gewehrt, dass ein teures Geldgeschenk für eine Pilger-Reise nach Mekka als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg muss sie nun rund 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Es handelt sich um Leistungen, die das Ehepaar und sein Kind von Juni 2018 bis Dezember 2019 erhielten – obwohl sie in der Zeit 62.250 Euro von einer Nachbarin geschenkt bekommen hatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: L 18 AS 684/22)