Drei Gerichtsurteile, die eine Überwachung am Arbeitplatz erlauben oder den Chef in die Schranken weisen.
1. Darf mich mein Chef per Video ausspionieren?
Eigentlich nicht, aber: Es geht doch, wenn der Boss einen ganz konkreten Verdacht hat, dass ich eine Straftat wie zum Beispiel Diebstahl oder eine starke Arbeitsverfehlung begangen habe. Er darf die Bilder im Prozess als Beweis bringen, wenn er die Sache mit anderen Mitteln nicht rauskriegen würde und auch der Betriebsrat keine Einwände hatte (Bundesarbeitsgericht, AZ: 2 AZR 51/02).
2. Die Bundesregierung will geklaute Daten gegen Steuersünder einsetzen. Was passiert eigentlich, wenn mein Firmen-Computer und meine E-Mails vom Chef angezapft werden?
Das ist wie im Fall der Bahn AG nicht als generelle Maßnahme zulässig! Aber wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass sein Angestellter beispielsweise auf Porno-Seiten surfte und sich Bilder gezogen hat, darf er die Daten sichern – und sie im Prozess für eine Kündigung ausschlachten.
3. Wie weit darf mein Vorgesetzter "mithören", wenn ich telefoniere?
Lässt der Chef am Telefon einen Zeugen mithören, ohne dass ich das weiß, kann dieser Zeuge später im Prozess nicht zu einem Kündigungsgrund gehört werden. Auch wenn der Arbeitgeber ohne mein Wissen einfach die Leitung anzapft und so einen Kündigungsgrund erfährt, darf er ihn im Prozess nicht verwerten.Übrigens: Es gab sogar den skurrilen Fall, in dem ein öffentlicher Arbeitgeber anonyme Beleidigungs-Schreiben per DNA-Analyse ausgewertet hat und dem betreffenden Verfasser kündigte. Die Richter untersagten es, die Analyse als Beweis dafür zu werten, dass der Betreffende der Verfasser war.