Die meisten Hundehalter stehen mitten im Berufsleben
Die Nachfrage nach Arbeitsplätzen, an denen Hunde erlaubt sind, dürfte in den vergangenen Jahren gestiegen sein. Zählte die Statistik im Jahr 2 000 rund 5 Millionen Hunde in Deutschland, waren es 2017 bereits 8,4 Millionen – und die meisten Hundehalter stehen mitten im Berufsleben.
Hunde können beim Stressabbau helfen
„Studien zeigen, dass Hunde die Kreativität der Mitarbeiter fördern und helfen, Stress abzubauen,“ sagt Markus Beyer, Gründer vom Bundesverband Bürohund. Sein ehrenamtlicher Verein berät Hundebesitzer und Unternehmen zu dem Thema. Kritiker hingegen sehen das Thema Vierbeiner im Büro anders: Mit einem Hund kommt etwas Unkontrollierbares ins Büro. Wenn der Rottweiler des Kollegen einem anderen mit dem Fangzahn am Ohr hängt, kann das eine Menge Ärger geben.
Arbeitgeber darf entscheiden
Voraussetzung für Bello im Büro: Der Boss muss zustimmen. Das Direktionsrecht regelt, dass Arbeitgeber entscheiden dürfen, ob Hunde in ihren Räumen erlaubt sind. Wollen Arbeitnehmer ihren Hund mitbringen, müssen sie die ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten einholen. Das gilt auch dann, wenn der Dackel nur mal ausnahmeweise mit soll, etwa weil der Hundesitter ausgefallen ist. Gibt es in dem Unternehmen noch keine Hunde, muss man von einem Verbot ausgehen.
„Die Angst der anderen“
Ist der Chef einverstanden, sollten Herrchen oder Frauchen auch die Kollegen fragen, ob sie mit dem Teamzuwachs leben können. „Die Angst der anderen ist immer das Limit“, sagt Markus Beyer und rät, die Erlaubnis des Arbeitgebers schriftlich festzuhalten. „Wichtig ist, genau zu regeln, was die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sind und wie die Integration ablaufen soll.“ Klare Vorgaben können Konflikte verhindern. Sinnvoll sei zudem ein Notfallplan, falls der Hund für Ärger sorgt. Bellt er regelmäßig andere Kollegen an, könnte die erste Konsequenz heißen: Ein Hundetrainer muss ran. Die letzte: Der Hund darf nicht mehr ins Büro.
Haftungsfrage klären
Auch die Haftungsfrage sollte im Vorfeld geklärt sein: Wer übernimmt die Kosten, wenn der Hund Schaden anrichtet? In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. In anderen Bundesländern könnten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dazu verpflichten. Gute Policen sind ab etwa 60 Euro im Jahr zu haben.