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Ratgeber

Liebe am Arbeitsplatz

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Was ist erlaubt - was nicht?

Berlin ist die Hauptstadt der Job-Affären: Jeder dritte Berliner hat (in Deutschland dagegen nur jeder 10.) Sex mit Kollegen/Kolleginnen. Und 30 Prozent aller Paare lernen sich am Arbeitsplatz kennen. Sind Affären in der Firma erlaubt? Darf der Chef sie unterbinden, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen und diese sogar anwenden? Arbeitsrechts-Experte Prof. Joachim Michas beantworten die wichtigsten Fragen: Darf der Arbeitgeber Beziehungen am Arbeitsplatz verbieten oder die Beendigung einer Liebesaffäre fordern? Nein, denn es besteht keine arbeitsvertragliche Pflicht, einen Büroflirt oder gar ein intimes Verhältnis unter Beschäftigten zu unterlassen.

Aber: Es darf keine negativen Auswirkungen auf die betriebliche Zusammenarbeit geben. – Wann muss der Chef einschreiten? Auf jeden Fall, wenn der Vorgesetzte oder Ausbilder mit Jugendlichen oder Azubis ein intimes Verhältnis beginnt. Hier ist zunächst eine Abmahnung am Platze. Erfolgt keine Änderung, ist eine Kündigung zulässig. Ob die Sanktion beide betrifft, hängt vom Einzelfall ab. – Gibt es noch andere Gründe? Ja, wenn die Arbeitsleistung der Verliebten spürbar nachlässt, die betriebliche Zusammenarbeit oder das Arbeitsklima beeinträchtigt werden oder das Verhältnis gar auf die Außenwirkung des Unternehmens (z. B. bei Publikumsverkehr) Einfluss hat. – Womit müssen die „Betroffenen“ in einem solchen Fall rechnen? Zuerst mit einer Abmahnung. Ändert sich trotzdem nichts, kann auch die Kündigung ausgesprochen werden. Es kann aber auch ein Partner auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden. – Was darf der Arbeitgeber nicht? Die „Betroffenen“ zu schlechteren Arbeits- und Vergütungsbedingungen beschäftigen oder sie „Strafarbeiten“ ausführen zu lassen, die nichts mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit zu tun haben. – Soll der Vorgesetzte auf die „Gerüchteküche“ reagieren? Das ist sehr oft schwierig, weil der Wahrheitsgehalt meist gering ist. Dennoch: Drohen Auswirkungen auf das Arbeitsklima, sollte er ein direktes, klärendes persönliches Gespräch mit dem Paar führen. Und dann kommt es darauf an, was an den Gerüchten dran ist. – Ist eine fristlose Entlassung wegen Liebe am Arbeitsplatz möglich? Nur dann, wenn weder Gespräche, Abmahnungen und andere Maßnahmen etwas nutzen und die Negativwirkung auf das Arbeitsklima unerträglich geworden ist.

Eine fristlose Entlassung kann aber auch erfolgen, wenn die Beziehung zu Bruch ging und die beiden Ex-Liebenden durch z. B. laute Beschimpfungen, Anschuldigen bzw. sogar Handgreiflichkeiten den Betriebsfrieden stören.

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